Kontakt
Rechtsanwaltskanzlei
Oliver Lücke
Effingerstrasse 14
CH-3011 Bern
Tel:      031 381 38 68
Mobil: 079 192 08 47 (ausserhalb der Bürozeiten und am Wochenende bitte nur bei Notfällen)
Fax:    031 381 38 67
Email: kontakt@ra-luecke.ch
Website : www.ra-luecke.ch
Link zu vCard

Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr sowie Freitag Nachmittag bis 15:00 Uhr.

Zu Notfällen lesen Sie bitte nachfolgend.

Rechtsanwalt Oliver Lücke ist im bernischen Anwaltsregister eingetragen.

Falls Sie eine Email zusenden möchten, vergessen Sie bitte nicht Ihre persönlichen Kontaktdaten wie Name, Anschrift und eine Telefonnummer anzugeben. Auch wenn Sie eine Anfrage hinsichtlich einer Rechtsberatung haben, stellen Sie bitte sicher, dass Sie allfällige Fristen wahren (Bitte lesen Sie zu den Fristen: unter Hilfreiches). Bitte geben Sie an, ob eine Frist läuft und an welchem Datum diese abläuft. Die Rechtsanwaltskanzlei Oliver Lücke übernimmt hierfür ohne Mandat keine Gewähr oder Verantwortung und es wird jegliche Haftung ohne Auftragsverhältnis abgelehnt. Aus einer Kontaktaufnahme über Mail oder Telefon kann ohne schriftliche Vereinbarung kein Auftragsverhältnis abgeleitet werden. Grundsätzlich werden individuelle Rechtsauskünfte und –beratungen nur bei einer Erstberatung geleistet.

Das Anwaltsgeheimnis ist bei Anfragen auch ohne bestehendes oder späterem Mandatsverhältnis selbstverständlich garantiert. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aus diesem Grund auch keine individuellen Anfragen über das Telefon beantwortet werden. Mit der Zusendung einer Email willigen Sie ein, dass Ihnen ebenfalls per Email geantwortet wird.

Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch entsprechende schriftliche Vereinbarung zustande.

NOTFALLNUMMER: 079 192 08 47 (ausserhalb der Bürozeiten 24 h erreichbar)

Bitte wählen Sie die Notfallnummer nur, wenn eine Kontaktaufnahme unverzüglich erfolgen muss. Dies ist zB bei einer Festnahme oder wenn Sie Opfer einer Straftat wurden sowie wenn gegen Sie unerwartet strafrechtliche Ermittlungshandlungen (zB Hausdurchsuchung) vorgenommen werden. Wenn man Sie nicht telefonieren lässt, so verlangen Sie, dass man die Rechtsanwaltskanzlei Oliver Lücke als Ihren Verteidiger kontaktiert; notfalls verweisen Sie auf die Website (Rechtsanwalt Oliver Lücke, Bern, www.ra-luecke.ch). Die Behörden sind verpflichtet, Ihnen den Kontakt zu einem Anwalt zu gewähren. Sie haben in einem Strafverfahren das Recht, bereits „zur ersten Stunde“ einen Anwalt beizuziehen und Sie sollten auf jeden Fall von diesem Recht Gebrauch machen! Einmal gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft gemachte Aussagen können in der Regel nicht mehr aus der Welt geschafft werden und deshalb ist es unbedingt notwendig, dass Sie sich erst nach Beratung mit einem Anwalt zu dem Vorwurf äussern. SIE HABEN ALS BESCHULDIGTER DAS RECHT ZU SCHWEIGEN UND MACHEN SIE DAVON AUF JEDEN FALL GEBRAUCH! VERWEIGERN SIE OHNE ANWALT DIE AUSSAGE!

Gerne können Sie die Notfallnummer mittels rechtem QR-Code auch in Ihrem Handy speichern oder es wird Ihnen unverbindlich auch gerne eine Visitenkarte zugesandt. Falls Sie dies wünschen, senden Sie eine kurze Email mit Ihrer Adresse und „Vistenkarte“ im Betreff oder über das Kontaktfeld unten. Ein Mandatsverhältnis kommt in diesem Fall nicht zustande.

Sollten Sie niemanden auf der Notfallnummer erreichen, so hinterlassen Sie eine Nachricht auf der ComBox oder per SMS, wo genau Sie festgehalten werden und wie man Sie bzw. die Behörde erreichen kann. Oder geben Sie bekannt, wie und wann man mit Ihnen umgehend in Kontakt treten kann.

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